Autor Thema: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"  (Gelesen 17714 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #45 am: 19. Mai 2026, 21:44:42 »
Man zieht von der Wohnung den Nutzwert des Wohnrechts ab, der sich aus der Lebenserwartung ergibt.

In  Deutschland geht das, glaub ich, nicht direkt. Aber eigentlich spricht nicht viel dagegen. Es geht für den Gläubiger ja nur um einen kleinen Betrag. Für einen Investor lohnt sich die Wohnung noch immer. Am Ende sind dann alle glücklich, bis auf eventuelle Erben.

P.S. Ich sehe grad, für Nießbrauch ist das Zusammentreffen von Eigentum und Nießbrauch möglich, wenn dafür ein rechtliches Interesse besteht, für Wohnrecht immer. Ich hab das aber nur im BGB nachgelesen ...

Vielleicht hätte der Kanton aber auch das Wohnrecht statt des Eigentums pfänden können - dann hat er aber noch immer Ärger mit dem Eigentümer. Deswegen ist es andersherum praktischer, da hat nur der Eigentümer den Ärger.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2026, 21:54:03 von Sandmännchen »
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Offline Jaegg

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #46 am: 20. Mai 2026, 20:22:21 »
Ich finde das sehr interessant: Im Schätzungsbericht ist der betreffende Grunducheintrag ab Seite 36 enthalten. Das Nutzniessungsrecht wurde am 6. Oktober 2024 eingetragen:
Zitat
Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke ...
räumen hiermit E.M.B. ein lebenslängliches und unentgeltliches Nutzniessungsrecht gemäss Art. 745ff ZGB ein.
Zum Inhalt steht weiter unten:
Zitat
Inhalt
Die Nutzniessung als solche ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Nutzniessung ist übertragbar (z.B. durch Vermietung oder Verpachtung).
Die Nutzniesserin hat das Recht auf den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Grund­stücke.
Die Nutzniesserin bezahlt die Zinsen der Grundpfandschulden, die Steuern, die Abgaben, die Versicherungsprämien und die Beiträge (Art. 7121 Abs. 1 i.V.m. Art. 712m Abs. 1 Ziff. 5 ZGB) an den Erneuerungsfonds. Die Nutzniesserin übernimmt zudem die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt.
Wie im Zeitungsartikel erwähnt, kommt es auch drauf an, wie hoch ihre Schulden sind und welches Ziel die Gläubiger haben.
Ich als völliger Laie in juristischen Dingen meine, dass das Betreibungsamt nicht den maximalen Preis der Wohnung erzielen muss, es hat den Auftrag, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Und die Gläubiger dürften damit auch zufrieden sein, denn sie wollen Geld, nicht unbedingt die Wohnung.
Spannende Frage ist nun, ob ein berechtigter Gläubiger den Doppelaufruf verlangt. Denn offenbar nur damit könnte das Nutzniessungsrecht gegen den Willen der Nutzniesserin gestrichen werden.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2026, 20:25:04 von Jaegg »
 
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Offline Anmaron

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #47 am: 20. Mai 2026, 20:54:04 »
Zitat
Die Nutzniesserin bezahlt die Zinsen der Grundpfandschulden, die Steuern, die Abgaben, die Versicherungsprämien und die Beiträge 

Wenn sie das nicht tut, erlischt offensichtlich nicht das Recht, es bleiben nur die aufgelaufenen Schwierigkeiten. Könnte jemand auf Erlöschen o.ä. klagen?
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #48 am: 21. Mai 2026, 12:22:35 »
Es hat doch niemand mit dem Nießbrauch (nicht Wohnrecht) ein Problem. Das wird von jemandem ersteigert, der darin den Wert nach dem Tod des Nießbrauchers sieht; entsprechend günstig ist der Eigentumserwerb. Der Gläubiger hat eine Forderung, die nur ein Zehntel des erzielbaren Erlöses beträgt, der wird also auch so befriedigt.

Unter diesen Umständen dürfte auch die rechtliche Grundlage für einen "Doppelaufruf" fehlen. Bloß wenn die Versteigerung nicht die Forderungen abdeckt, wäre das sinnvoll.

Und die potentiellen Erben, die zu Nicht-Erben des Hauses werden, haben nichts zu sagen.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #49 am: 1. Juni 2026, 16:27:15 »
Ja, ich bin mal wieder viel zu spät dran und ich denke, meine Fragen wurden bereits beantwortet. ABer jetzt habe ich den ganzen Kram geschrieben, dann soll er auch raus.

Falls jemand Lust auf Umtriebe hat: Im Thurgau wird eine Wohnung mit dem Nutzniessungsrecht einer Staatsverweigerin versteigert  :o

Zitat
Der Schätzwert der Dachwohnung fällt mit 185’000 Franken vergleichsweise tief aus. Das hat einen besonderen Grund. Wie Roger Wiesendanger, Amtsleiter des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau, erklärt, wurde bei der Schätzung ein Nutzniessungsrecht berücksichtigt. Dieses habe sich die Eigentümerin selbst eingeräumt.

Das bedeutet: Die heutige Eigentümerin darf auch nach der Versteigerung noch in der Wohnung bleiben - und das gemäss Unterlagen des Bezirksbetreibungsamtes lebenslänglich und unentgeltlich.
[…]
Allerdings ist in einem im Amtsblatt publizierten Zahlungsbefehl zu entnehmen, dass die Frau der Gemeinde mindestens rund 11'600 Franken und dem Kanton 2400 Franken schuldet. Die entsprechenden Rechnungen sind aus den Jahren 2023 und 2024.

Sie kann sich selbst ein Nießbrauchrecht einräumen? Also in Deutschland muss man dazu meines Wissens zum Notar. Ob sie den wohl anerkannt hat?

Jetzt nehmen wir mal an, dass die Angaben zu den Schulden mit Stand 2023/24 annähernd richtig sind und gehen wir mal vorsichtig davon aus, dass sie es seither auf 85.000 Franken geschafft hat, was allerdings schon sportlich wäre. Dann darf sie die 100.000 Franken behalten, die übrig bleiben und zusätzlich kostenfrei in der Wohnung bleiben? Falls das so ist, ist das ziemlich clever. Oder es ist einfach nur doof, wenn niemand darauf bietet und es dann in die zweite Runde geht.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #50 am: 1. Juni 2026, 17:45:29 »
In einem Post weiter oben stand, daß sie die Nebenkosten, Steuern und diese Rücklagen für Reparaturen selbst tragen muss.
 
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Offline Jaegg

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #51 am: 3. Oktober 2026, 08:25:21 »
Gestern war die Versteigerung, die Wohnung wurde für 178'000 verkauft, die Bewohnerin kann drin bleiben.
Zitat
Staatsverweigerin aus Zihlschlacht
Wohnung für 178'000 Franken versteigert: Staatsverweigerin darf trotzdem lebenslang gratis darin bleiben

03.10.2026, 04.50 Uhr

Keine Proteste, kaum Publikum und nach 18 Minuten ist alles vorbei: Eine Schaffhauser Immobilienfirma ersteigert die Wohnung der Zihlschlachter Staatsverweigerin für 178'000 Franken. Die 65-Jährige darf trotzdem weiterhin darin wohnen.
Quelle https://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/oberthurgau/artikel-ld.4244967
Spoiler
Frauenfeld, Galgenholz, 14 Uhr. Heute wird die Wohnung einer Zihlschlachter Staatsverweigerin versteigert. Die Glöckchen der zufrieden grasenden Schafe sind auf dem Parkplatz neben dem Versteigerungslokal zu hören. Dass es bei solchen Anlässen auch ganz anders tönen kann, zeigte sich zuletzt im April: Damals waren bei einer Versteigerung nebst anderen die Freiheitstrychler aufmarschiert . Dieses Mal ist es anders. Eine Handvoll Personen ist da, vor dem Eingang stehen Polizisten. Sonst: Leere. Glöckchen statt Trycheln.

Drei Männer sitzen an einem Tisch vor dem Eingang und tauschen sich aus. Einer habe in der Zeitung gelesen, die Frau, die heute ihre Wohnung verliert, dürfe weiterhin darin wohnen. «Aber ob das stimmt, was in der Zeitung steht, weiss man auch nie.» Auf Nachfrage sagen die Männer, sie seien hier, um «zu schauen, was hier abgeht» – und um die Zihlschlachterin mit ihrer Anwesenheit zu unterstützen. Es sei nicht das erste Mal, dass sie bei einer solchen Versteigerung dabei seien.

Kurz darauf geht es los. Die Anwesenden bekommen Bilder der Wohnung zu sehen und hören die Steigerungsbedingungen. Und sie erfahren ausserdem: «Das Betreibungsamt hat keinen Schlüssel zur Wohnung. Es wird Sache der Ersteigerin oder des Ersteigerers sein, sich den Schlüssel zu besorgen oder die Schlösser auszuwechseln.» Dann geht alles schnell. Bereits das zweite Gebot erhält den Zuschlag: 178'000 Franken. Käuferin ist eine Schaffhauser Immobilienfirma. Zu einem Doppelaufruf kommt es nicht, die lebenslange Nutzniessung der bisherigen Eigentümerin bleibt bestehen. Sie darf damit grundsätzlich weiterhin unentgeltlich in der Wohnung leben. Um 14.18 Uhr, gerade einmal 18 Minuten nach Beginn, ist die Versteigerung vorbei.
«Wir werden uns weiterhin mit ihr beschäftigen müssen»

Christian Hinterberger, Gemeindepräsident von Zihlschlacht-Sitterdorf, hat die Versteigerung ebenfalls mitverfolgt. Ob er mit dem Ausgang zufrieden sei? «Das ist schwer zu beurteilen.» Noch wisse er nicht, ob mit dem Erlös auch die Steuerforderungen der Gemeinde gedeckt seien. Eines ist aber klar: Weil die Frau in Zihlschlacht wohnen bleibt, wird sich die Gemeinde weiterhin mit ihr beschäftigen müssen. «Womöglich geht bei der nächsten Steuerrechnung alles wieder von vorne los», sagt Hinterberger. Er ist zum ersten Mal bei einer Zwangsversteigerung dabei und zeigt sich überrascht, dass sich trotz der ungewöhnlichen Belastung überhaupt eine Käuferin gefunden hat.

Denn die Wohnung hat einen Haken: Die 65-jährige Staatsverweigerin hatte sich selbst eine lebenslange und unentgeltliche Nutzniessung eingeräumt. Das drückte den Wert massiv: Mit dieser Nutzniessung lag der betreibungsamtliche Schätzwert bei 185'000 Franken, ohne die Belastung bei 400'000 Franken.
Ein jahrelanger Konflikt mit den Behörden

Hinter der Zwangsversteigerung steht eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der 65-Jährigen und den Behörden. Die Frau zweifelt die Legitimität des Staates an. Post von Behörden schickt sie ungeöffnet zurück, Steuerrechnungen bezahlt sie nicht. Zeitweise versuchte sie sogar, sich bei der Gemeinde abzumelden, obwohl sie weiterhin in Zihlschlacht-Sitterdorf wohnte.

Im Jahr 2024 eskalierte der Konflikt. Die Staatsverweigerin schrieb Gemeindepräsident Hinterberger, Gemeindemitarbeitende, Betreibungsbeamte und weitere Behördenvertreter auf der Plattform «We the People Switzerland» zur Haft aus. Sie warf ihnen unter anderem Amtsanmassung und die Missachtung von Menschenrechten vor.

Weil sie Steuern bei Gemeinde und Kanton nicht bezahlte, wurde die Frau betrieben. Doch weder Post noch Polizei konnten ihr die Zahlungsbefehle zustellen. Diese wurden deshalb schliesslich im Amtsblatt publiziert. Auch für die spätere Schätzung ihrer Eigentumswohnung öffnete die Frau die Tür nicht. Das Betreibungsamt verschaffte sich mit Unterstützung der Kantonspolizei und eines Schlüsseldienstes Zutritt.
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Einen Tag zuvor ist noch ein Artikel zu den Umständen des Wohnrechts erschienen:
Spoiler
Zihlschlachter Staatsverweigerin verliert ihre Wohnung – und darf trotzdem lebenslang darin bleiben

30.09.2026, 11.50 Uhr

Am Freitag wird die Wohnung einer Zihlschlachter Staatsverweigerin zwangsversteigert. Doch die 65-Jährige hat vorgesorgt: Sie hat sich selbst eine lebenslange Nutzniessung eingeräumt. Grundbuch- und Notariatsinspektor Andreas Brühwiler erklärt, wie das möglich ist und welchen Preis die Frau dafür bezahlt.

Am Freitag kommt die Wohnung einer Zihlschlachter Staatsverweigerin bei einer Zwangsversteigerung unter den Hammer. Der Schätzwert liegt bei 185'000 Franken. Das Aussergewöhnliche: Die jetzige Eigentümerin wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verkauf in der Wohnung bleiben dürfen. Und zwar lebenslang und ohne Miete zu bezahlen. Wie kann das sein?

Die 65-Jährige hat sich selbst eine lebenslange und unentgeltliche Nutzniessung an ihrer Wohnung eingeräumt. Dies geht aus den im Internet veröffentlichten, umfassenden Unterlagen des Betreibungsamtes zur Grundstückversteigerung und Nutzniessung hervor. Damit darf sie die Wohnung grundsätzlich bis zu ihrem Tod nutzen – unabhängig davon, wem sie gehört. Das Recht geht sogar noch weiter. «Sie könnte die Wohnung auch an Dritte vermieten und die Miete behalten», sagt Andreas Brühwiler, Grundbuch- und Notariatsinspektor des Kantons Thurgau. Für die laufenden Kosten wie Strom und Wasser muss die Nutzniesserin hingegen grundsätzlich selbst aufkommen. Das ist der Hauptunterschied zwischen einem Nutzniessungsrecht und dem lebenslangen Wohnrecht, das dem einen oder anderen wohl geläufiger ist.
«Das ist nicht an der Tagesordnung»

Dass Personen sich selbst dieses Recht geben, ist selten. «Es ist nicht so, dass wir das noch nie gemacht haben. Aber es ist nicht an der Tagesordnung», sagt Brühwiler. Nötig dazu ist ein Dienstbarkeitsvertrag. Darin wird festgelegt, welches Recht besteht und wie weit es reicht. Anschliessend wird die Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen. Damit ist sie nicht nur für die aktuelle Eigentümerin verbindlich. «Die Dienstbarkeit geht immer auf den Käufer über», sagt Brühwiler.

Dass Grundeigentümer Dienstbarkeiten errichten, ist nichts Aussergewöhnliches. Sie kommen etwa bei grösseren Überbauungen häufig zum Tragen, beispielsweise bei gemeinsam genutzten privaten Zufahrtstrassen. Auch Näherbaurechte können auf diese Weise verbindlich festgeschrieben werden.

Warum die Staatsverweigerin aus Zihlschlacht sich selbst eine lebenslange Nutzniessung eingeräumt hat, weiss das Grundbuchamt nicht. Das muss es auch nicht. «Wir kennen die Gründe nicht, man muss sich bei uns nicht rechtfertigen», sagt Brühwiler.
Sie bezahlt einen Preis

Im Fall Zihlschlacht hat die Nutzniessung einen offensichtlichen Vorteil: Die Frau darf gratis bleiben, wo sie ist. Womöglich wird sie die Steuerrechnungen weiter ignorieren. Dafür nimmt sie aber auch etwas in Kauf: Mit der lebenslangen Nutzniessung wird die 3-Zimmer-Dachwohnung samt Keller und Garage auf 185'000 Franken geschätzt. Ohne diese Belastung liegt der Schätzwert bei 400'000 Franken. Die Nutzniessung reduziert den Wert der Wohnung damit um mehr als die Hälfte.

Für den Käufer hingegen ist diese Wohnung je nach definitivem Preis ein Schnäppchen, vorausgesetzt, er ist in den nächsten Jahren nicht auf das Geld angewiesen und will nicht sofort in die Wohnung ziehen. Sobald die Nutzniessung erlischt, also spätestens mit dem Tod der Berechtigten, ist die Wohnung auf einen Schlag deutlich mehr wert. Bis dahin bleibt dem Käufer nur «das nackte Eigentum», wie Brühwiler sagt.

Ganz sicher ist allerdings nicht, dass die Nutzniessung die Zwangsversteigerung übersteht. Wie Roger Wiesendanger, Leiter des Thurgauer Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen, gegenüber dieser Zeitung bereits erklärte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Doppelaufruf verlangt werden. Reicht das höchste Angebot nicht aus, um einen vorrangigen Grundpfandgläubiger zu befriedigen, kann die Wohnung ein zweites Mal ausgerufen werden – dann ohne Nutzniessungsrecht. Zu den Schuldbeträgen gibt das Amt keine Auskunft, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Allerdings ist in einem im Amtsblatt publizierten Zahlungsbefehl zu entnehmen, dass die Frau der Gemeinde mindestens rund 11'600 Franken und dem Kanton 2400 Franken schuldet. Welche Variante am Freitag zum Zug kommt, entscheidet sich damit erst an der Versteigerung.
Die Vorgeschichte

Die Frau aus Zihlschlacht-Sitterdorf beschäftigt die Behörden seit Jahren. Sie lehnt den Staat ab und zweifelt dessen Legitimität an, öffnet Behördenpost nicht und bezahlte unter anderem Steuern bei Gemeinde und Kanton nicht. Gemeindepräsident Christian Hinterberger, Gemeindemitarbeitende, Betreibungsbeamte und weitere Behördenvertreter schrieb sie auf der Plattform «We the People Switzerland» gar zur Haft aus.

Weil sämtliche Kontaktversuche erfolglos blieben, musste das Betreibungsamt Zahlungsbefehle schliesslich über das Amtsblatt zustellen. Auch für die Schätzung ihrer Wohnung gewährte die Frau keinen Zutritt. Das Betreibungsamt verschaffte sich deshalb mit Unterstützung der Kantonspolizei und eines Schlüsseldienstes Zugang. Nun folgt mit der Zwangsversteigerung der nächste Schritt. (shi)
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #52 am: 3. Oktober 2026, 09:41:18 »
Mich wundert halt wirklich sehr, dass sich da überhaupt wer gefunden hat oder das finale Angebot nicht deutlich geringer war.

Ich meine die Frau ist 65, du kannst also davon ausgehen die wird noch 15-20 Jahr leben und solange ziehst du keinerlei Nutzen aus der Wohnung.
Noch schlimmer ist, dass die Wohnung nun nicht mehr ihr gehört sie diese aber kostenfrei nutzen darf, sprich der letzte Respekt vor der Wohnung wird verloren gehen.
Wir wissen ja wie unsere Kundschaft von rechts und von staatsverweigernd mit Dingen umgeht die nicht ihnen gehören.

Da kann sich wer, wenn die gute Frau gestorben ist auf eine richtig hohe Rechnung für Räumung, Reinigung und Renovierung einstellen.
Bei den Preisen hier in der Schweiz wird er da am Ende vermutlich mehr in Summe für die Wohnung zahlen als der heute reale Schätzwert von CHF 400'000.
Von daher ich fürchte das war ein richtig schlechtes Geschäft.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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